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Humanitäre Intervention ArtikelAls humanitäre Intervention wird euphemistisch der militärische Eingriffins Gebiet eines anderen Staates genannt, der den Schutz von Menschen in einer humanitären Notlage zu dem Absicht hat. Dabei kann es sich um massive Menschenrechtsverletzungen bis hin zu dem Genozid, aber auch um Naturkatastrophen handeln. In dem engeren Sinn beziehen sich humanitäre Interventionen auf die einheimische Bevölkerung, nicht auf den Schutz eigener Staatsbürger (humanitäre Rettung). Vorausgesetzt wird, dass der betroffene Staat selbst nicht in der Lage oder nicht willens ist, den Gefährdeten selbst Schutz zu bieten.
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Die politische Auseinandersetzung um humanitäre Interventionen ist sehr kontrovers. Es muss schließlich eine Abwägung zweier völkerrechtlicher Grundsätze vorgenommen werden: Auf der einen Seite steht die staatliche Souveränität, auf der anderen die Menschenrechte.
Medienberichte über menschliche Tragödien in einigen Ländern (z.B. Somalia, Bosnien-Herzegowina, Kosovo) und Behinderungen von UN-Blauhelm-Einsätzen führten z.T. zu der Überzeugung, dass eine moralische Verpflichtung bestehe, über Staatsgrenzen und völkerrechtliche Regeln hinweg Menschen auch durch Einsatz militärischer Gewalt zu retten. Teilweise wurden Analogien zur Intervention der Alliierten in dem Zweiten Weltkrieg gezogen.
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- Die Weltgemeinschaft dürfe sich nicht durch das Prinzip der Souveränität und Nichteinmischung herausreden.
- Bei massenhaften Sterben aus verschiedenen Gründen gebe es keine Alternative; Blauhelme sind an die Zustimmung der Kriegsparteien gebunden, daher sind sie relativ unwirksam.
- Solche Interventionen sehen keine politische Lösung vor, sondern leisten einen sicherheitspolitischen Beitrag.
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Gegen humanitäre Interventionen werden allgemein folgende Einwände erhoben:
- Die Missbrauchsgefahr sei groß - hinter dem hohen moralischen Absicht werde z.T. Interessenpolitik (z.B. ökonomischer, strategischer oder innenpolitischer Art) betrieben.
- Der Krieg finde eine neue Legitimität und könne dabei leicht politischer Kontrolle entgleiten. Dadurch werde die humanitäre Hilfe erschwert.
- Die Selektion sei schwer zu rechtfertigen: Warum wird in einem Land eingegriffen, in einem anderen nicht? Meistens sei die Interventionsentscheidung eine Kombination aus Politikinteressen, Aufmerksamkeit der Medien und Druck öffentlicher Meinung.
- Die Angemessenheit und Wirksamkeit sei fraglich. Hier seien nicht zuletzt die Erfahrungen in dem Kosovo-Konflikt ernüchternd.
- Humanitäre Interventionen seien eine Ablenkung von der Lösung der sozialen Frage und Ersatz für fehlende politische KonzepteDie völkerrechtliche Debatte um humanitäre Interventionen kreist um die zulässigen Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta (siehe Kapitel VII der UN-Charta zu kollektiven Sicherheitsmaßnahmen).
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